Entscheidung: der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
§ 25.
Alois Thanner . Jnv.Rentner in Schwendl hat wiederholt
und zuletzt im März 1933 um Aufnahme in die Soz,Rentnerfür=
sor^e nachgesucht.
Thanner ist am 13.6.1901 geboren, ledig und bei seinen
Eltern Johann Thanner*s Eheleute in Schwendi wohnhaft.
Der Antragsteller leidet seit 2 Jahren an offener
Lungen-Tbc. und ist deswegen auch seit 1.9.1932 invalid!ert.
Dessen Rente beträgt 1t.Bescheid vom 19.9.1932 z.Zt.
monatlich —: 24,20 RM.— Weitere Einkünfte hat er nicht.
Seine Eltern sind gleichfalls beide invalid!ert und
haben zusammen ca. 58 RM. Renten monatlich. Dazu ein Ei=
genheim mit 20 ar Grundstücken im Wert von —: 2000 RM.. wo--
7
rauf -: 700 RM. Schulden ruhen.
Die OFB. Schwendi befürwortet dringend eine Monatsbei*
hilfe an den ledigen Thanner.
Durch Vorbescheid vom 18.4.1933 wurde Thanner eine
laufende Monatsbeihilfe mit 10 RM. ab April 1933 gewährt.
Beschluss :
Alois Thanner, Jnv.Rentner in Schwendi als Soz.Rentner anzu«
erkennen und die ihm gewährte Beihilfe weiterhin zu belasset
§ 26.
August Schwarz . Jnv.Rentner in Weihungszell Gde.Siessen,
hat durch die OFB. Siessen wiederholt und zuletzt am 24.5.
1933 um Aufnahme in die Soz.Rentnerfürsorge gebeten, weil
er immer krank sei und ungenügendes Einkommen habe.
Schwarz ist am 27.5.1862 geboren und verh. mit Kreszen®
tia geb. Haas, geb. am 23.3.1867.
Der Antragsteller bezieht 1t.Bescheid vom 8.7.1927 eine
— I