Entscheidung der Vorsitzenden vom 30,6.1933.
Jnv.Rente von z.2t. —: 24,80 RM. monatlich.
Dessen Schwiegersohn Johan Völk, Landwirt und Gipser
ist zur Reichung eines Leibgedings verpflichtet, gibt Je»
doch angeblich äusser Wohnung nichts. Weitere Unterhalts»
fähige Kinder sind nicht vorhanden.
Die OFB. Siessen befürwortet den Antrag dringend.
Durch Vorbescheid vom 24.5.1933 ist die Bezahlung ent
stehender Krankheitskosten zugesichert und ausserdem eine
laufende Monatsbeihilfe mit —: 20 RM. ab Mai 1933 verwil»
ligt worden.
Beschluss :
August Schwarz, Jnv.Rentner in Weihungszell Gde. Siessen
als Soz.Rentner anzuerkennen und die im Vorbescheid getrof
fenen Massnahmen gutzuheissen.
§ 27.
Die OFB. Siessen hat am 24.5.1933 für Frl. Emma Lich
tensteiger. geb, am 8.8.1905, wohnhaft in Hörenhausen die
Bezahlung von Krankheitskosten beantragt.
Lichtensteig-er ist krankheitshalber seit 19.11.1932
im Bez,Krankenhaus Laupheim untergebracht, wo sie am 17.6.
1933 versuchsweise ausgetreten ist. Die Kranke war bis 21.3,
1933 auf Rechnung der Allg.OKK. Laupheim eingewiesen.
Lt,Bescheid vom 6.5.1933 ist L. ab 1.3.1933 invalidierl
und erhält z.2t. die Rente mit 17,20 RM. monatlich.
Weitere Einkünfte oder Vermögen hat sie nicht.
Deren Vater Konrad Lichtensteiger hat ein überschuldetes
1andw.Anwesen und kann daher nichtsbezahlen.
Frl. Lichtensteiger hat bei Austritt aus dem Kranken»
haus gegenwärtigen Antrag dahin ergänzt, dass ihr ab Juni