Entscheidung der Vorsitzenden"vom 30,6.1933.
Die durch die OFB. Laupheim seit 1.2.1932 ausbezahlte
Barunterstützung betrug monatlich -: 23 RM.
Die OFB. Laupheim ersucht um Ersatz ihres Aufwands
vom 1.2.1932 bis 30.4.1933 mit 345 RM.
Durch Vorbescheid vom 12.5.1933 wurde Frau Munding
die Gleichstellung als Kleinrentnerin zuerkannt und ihr ab
Mai 1933 eine laufende Monatsbeihilfe von -: 25 RM.gewährt.
B e s c h 1 u. s ; s :
1. Frau Marie Munding, Witwe in Laupheim als Kleinrentnerin
anzuerkennen und die ihr gewährte Beihilfe mit 25 RM.
auch weiterhin zu belassen,
2. Der OFB. Laupheim ihren angemeldeten Aufwand mit -: 345 RM.
zu ersetzen.
§ 31.
Die laufende Unterstützungsempfänreeri n und Kleinrent»
nerin Frl. Bertha Seeburger in Laupheim hat bei der BFB. am
11.4.1933 um Erhöhung ihrer bisherigen Monatsbeihilfe ge
bet en, nachdem sie mit ihrer bisherigen Unterstützung von
—: 20 RM. nicht mehr durchkommen könne.
Seeburger bezahlt für Miete, Licht, Krankenkasse etc.
monatlich 14 RM.- Vermögen hat Antragstellerin nicht.
Frl. S. ist leidend und nur beschränkt arbeitsfähig.
Durch Vorbescheid vom 18.4.1933 ist deren Monatsbeihilfe
ab April 1933 auf 30 RM. erhöht worden.
B e s c h 1 u s s : .
Diesem Erhöhungsantrag zuzustimmen.
§ 32.
Frau Kreszentia Braun. Witwe in Dellmensingen hat am
17.5.1933 über die OFB. Dellmensingen um Aufnahme in die