Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 14. August 1931. 
* 
§ 27. 
Der Soz.Rentner Julius Götz , Mecha= 
niker in Rot, geb. 12.2.1865 hat am 
2.5.1931 Antrag auf Uebernahme des mo= 
natliehen Mietzinses von -: 15 RM. wegen 
Krankheit und ungenügendem Einkommen 
nachgesucht. 
Er lebt seit 7.8.1925 von seiner 
Ehefrau, die mit unbekanntem Aufenthalt 
abwesend ist, getrennt. 
1 Kind aus l.Ehe ist 18 Jahre alt 
und verdient als Dienstmädchen 25 RM. 
monatlich neben freier Station. Ein 
6 Jahre altes Kind wird vom Jugendamt 
Biberach betreut. Beide Kinder befinden 
sich ausserhalb des Haushalt des Vaters, 
Vermögen besitzt Götz nicht. 
Sein Einkommen besteht nur aus der Jnv. 
Rente mit 51,10 RM. monatlich. 
Er ist seit Juli 1930 arbeitslos und 
bezog Arbeitslosenunterstützung bis 
1.2.1931. 
Die Gemeindebehörde Rot anerkennt 
eine Bedürftigkeit und Würdigkeit des 
■ 
Antragstellers nicht, da Götz gelegent 
lich noch etwas verdienen könne, wenn 
er wolle. 
Beschluss : 
Die Bedürftigkeit des Götz unter Berücksichtigung pbiger Ver 
hältnisse nicht anzuerkennen und den Unterstützungsantrag ab 
zulehnen.
	        
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