Sitzung am 14. August 1931.
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§ 27.
Der Soz.Rentner Julius Götz , Mecha=
niker in Rot, geb. 12.2.1865 hat am
2.5.1931 Antrag auf Uebernahme des mo=
natliehen Mietzinses von -: 15 RM. wegen
Krankheit und ungenügendem Einkommen
nachgesucht.
Er lebt seit 7.8.1925 von seiner
Ehefrau, die mit unbekanntem Aufenthalt
abwesend ist, getrennt.
1 Kind aus l.Ehe ist 18 Jahre alt
und verdient als Dienstmädchen 25 RM.
monatlich neben freier Station. Ein
6 Jahre altes Kind wird vom Jugendamt
Biberach betreut. Beide Kinder befinden
sich ausserhalb des Haushalt des Vaters,
Vermögen besitzt Götz nicht.
Sein Einkommen besteht nur aus der Jnv.
Rente mit 51,10 RM. monatlich.
Er ist seit Juli 1930 arbeitslos und
bezog Arbeitslosenunterstützung bis
1.2.1931.
Die Gemeindebehörde Rot anerkennt
eine Bedürftigkeit und Würdigkeit des
■
Antragstellers nicht, da Götz gelegent
lich noch etwas verdienen könne, wenn
er wolle.
Beschluss :
Die Bedürftigkeit des Götz unter Berücksichtigung pbiger Ver
hältnisse nicht anzuerkennen und den Unterstützungsantrag ab
zulehnen.