Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
Durch Vorbescheid vom 18.5.1933 wurde Frau Hörmann die
Gleichstellung als Kleinrentnerin zuerkannt und ihr ab Mai
1933 eine laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM. gewährt.
Beschluss:,
Frau Katharina Hörmann, Witwe in Dietenheim als Kleinrentne
rin anzuerkennen und die ihr gewährte Beihilfe mit 20 RM.
auch weiterhin zu belassen.
§ 34.
Karl Hess , fr.Melker in Hochdorf Gde.Schönebürg hat
durch die OFB. Schönebürg bei der BFB. um Aufnahme in die
Kleinrentnerfürsorge gebeten, weil er inf. Krankheit und
Alter nicht mehr in der Lage sei, den Lebensunterhalt für
sich und seine Ehefrau zu verdienen.
Der Ehemann Hess ist am 14.12.1872 geboren und verh.
mit Ottilie geb. Fick, geb. am 6.2.1864. Die Ehe ist kinder
los. Beide sind erwerbsunfähig.
Der Antragsteller hat ein Eigenheim in Hochdorf.
An Vorkriegsvermögen sind gegen 7000 M verzeichnet.
Der Aufwertungsbetrag bildet einen Notpfennig.
Der Ehemann Hess ist freiw. Mitglied der Allg.OKK.Laupheim;
er bezahlt monatlich ca. 5 RM. Krankenkassenbeitrag.
Die OFB. Schönebürg befürwortet das Gesuch dringend.
Durch Vorbescheid vom 22.4.1933 ist Hess als Kleinrentner
angenommen und ihm ab April 1933 monatlich 40 RM. gewährt.
Beschluss :
Karl Hess in Hochdorf Gde.Schönebürg als Kleinrentner anzu=
erkennen und die ihm durch Vorbescheid gewährte Monatsunter
stützung mit 40 RM. auch weiterhin zu bewilligen.