Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933. 
§ 35. 
Karl Müller, Händler in Laupheim hat bei der BFB. am 
15.5.1933 für seine Ehefrau Josefine Müller in Laupheim 
Woehenfürsorge beantragt, nachdem diese am 14.5.1933 das 
Kind „ Walburga ” geboren hat. 
Der Ehemann Müller ist am 5.2.1903 geboren; die Ehe 
frau Müller am 4.3.1895. Der Kindsvater betreibt eine Han 
del schäft mit geringem Einkommen. Jm Haushalt befinden sich 
noch weitere 6 Kinder I. Ehe der Frau ( vorher Ganser ). 
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleute Müller nicht 
versichert. Vermögen ist keines vorhanden. 
Wohnung haben sie unentgeldlich in einem Stadt. Haus. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den Antrag. 
Durch Vorbescheid vom 19.5.1933 ist der Wöchnerin eine 
einmalige Beihilfe von -: 30 RM. bewilligt worden und eben 
so auch die Hebammengebühr mit 32,50 RM. 
Beschluss : 
Frau Josefine Müller, Händlers Ehefrau in Laupheim als 
Wöchnerin anzu erkennen und die im Vorbescheid bewilligten 
Unterstützungen zu genehmigen. 
§ 36. 
Josef Knoll, Flaschner in Hüttisheim hat am 28.5.1933 
bei der BFB. für seine Ehefrau Kreszentia Knoll . Hüttisheim 
Wochenhilfe beantragt, nachdem sie am 22.5.1933 das Kind 
„ Paul ” geboren hat. 
Der Ehemann Knoll ist am 26.8.1901 geboren; die Ehefrar 
am 5.2.1906. Der Ehemann ist bei seinem Bruder Gelegenheits« 
arbeiter und hat soviel wie keinen Verdienst. 
Vermögen ist nicht vorhanden.
	        
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