Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1623, 
§ 38. i 
Alfons Ruf hat am 17.5.1933 durch die OFB.Sulmingen 
für seine Ehefrau Johanna Ruf, Sulmingen Wochenfürsorge be 
antragt , nachdem diese am 6.4.1933 das Kind „ Emil ” geborei 
hat. 
Der Ehemann Ruf ist 50% Kriegsbeschädigter und seit 
Jahren arbeitslos. Er bezieht seine Kriegsrente mit monat 
lich —: 44,80 RM. + Zusatzrente mit —: 21 RM. 
Sonstige Einkünfte hat er nicht. 
Ruf besitzt in Sulmingen ein Eigenheim im Wert von 4000 RM, 
das verschuldet ist. Er hat hieraus Schuldzinse zu zahlen. 
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleute Ruf nicht. 
Äusser dem Neugeborenen ist noch 1 Kind mit 4 Jahren da. 
Die OFB. Sulmingen bestätigt die Hilfsbedürftigkeit. 
Durch Vorbescheid vom 20.5,1933 ist der Wöchnerin eine 
einmalige Beihilfe von -: 20 RM. gewährt worden und neben 
her die Bezahlung der Hebammengebühr mit -: 32,50 RM. 
Beschluss : 
Frau Johanna Ruf, Rentner’s Ehefrau in Sulmingen als Wöch 
nerin anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten Un 
terstützungen zu genehmigen. 
Vorsitzender 
Landrat 
Zur Urkunde ! 
Stv.Vorsitzender 
Rechn.Rat
	        
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