Entscheidung des Vorsitzenden vom 50.10.1933.
Mit Vorbescheid vom 5.5./ 2,4. 6.1933 ist Krankenhausbehand= :
lung genehmigt worden.
Beschluss:
Frau Magdalena Zehringer aus Walpertshofen durch die Kriegs«
fürsorge zu betreuen und die entstehenden Krankheitskosten an=
zuerkennen.
§ 6.
Dr.med.Gröschel, Laupheim hat am 8.7.1933 für Frl. Bluma
Berliner, Laupheim ärztliche Behandlung beantragt, nachdem die
Krankenkasse am 6.7.1933 abgelaufen war.
Die Kranke ist am 22.19,1880 geboren, ledig und wohnt bei
ihrer Schwägerin in Laupheim, an deren Hauseigentum sie mit 1/8
beteiligt ist. Der Wert dieses Hausanteils ist -: 300 HM—
Sonstiges Vermögen hat sie nicht.
Jhr Einkommen besteht nur aus einer Jnx?,Rente von z.Zt. monat=
lieh 21.20 RM-
Die OFB.Laupheim befürwortet diesen Antrag.
Durch Vorbescheid vom 18.7.1933 ist die Bezahlung der
Krankheitskosten nach Ablauf der Krankenkasse zugesagt worden.
. Beschluss:
Frl. Bluma Berliner, Laupheim als Soz.Rentnerin anzuerkennen
und die entstehenden Krankheitskosten zu übernehmen.
§ 7.
Der laufende Unterstützungsempfänger und Jnv.Rentner
Anton Göttle, Laupheim hat am 22.8.1933 bei der BFB. die Er
höhung seiner laufenden Monatsbeihilfe beantragt.
Die bisherige Beihilfe war -: 10 RM. monatlich.
Göttle hat z.Zt. eine Jnv.Rente von -: 64.30 RM; ausserdem
freie Wohnung im Eigenheim und den Ertrag aus 1 Mietpartie. ~ :