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J7Z.
Entscheidung des Vorsitzenden vom SO.10.1953.
Die Ehefrau•des Göttle betreibt noch Gemüsehandel.
Die Gesamteinnahmen des Gesuchstellers sind wohl höher als
das derz.Arbeitseinkommen Jedes Vollarbeitens. Die OF^.Laup=
heim hat deshalb auch den Erhöhungsantrag abgelehnt.
Die BFB. hat mi t Vorbescheid vom 93.8.1933 sich dem
Vorschlag des Bürgermeisteramts angeschlossen.
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Göttle hat gegen den Vorbescheid Einspruch nicht erhoben.
§ 8.
Die OFB.Laupheim hat an 7.3.1933 durch Protokollauszug
für das ledige Dienstmädchen Josefine Haas in Laupheim, geb.
am 10.5.1899 gemäss § 18 RFV. Kostenanmeldung übersandt.
Haas befindet sich wegen Geisteskrankheit seit 19.1.33
in der Heilanstalt Sohussenried.. Die Allg,Ortskrankenkässe
Laupheim hat bis 5.7.1933 dorthin den Aufwand bezahlt.
Mit Bescheid vom 1.8.1933 erhält die Kranke die Jnv.Ren=
te einschl. 1 Kinderzuschlag mit monatlich 27.40 HM.,
rückwirkend ab 7.7.1933.
Der Pfleger der Haas, Eugen Pöhler, hier hat sich der An
meldung der OFB.Laupheim angeschlossen.
Mit Vorbescheid vom 22.8.1933 sind die ab 6.7.1933 in
Schussenried entstehenden Kosten 3.Klasse auf den BFV.über
nommen unter Jnanspruchnahme der Jnv,Rente der Haas.
Beschlu ss :
Frl. Josefine Haas,Laupheim als Soz Rentnerin anzuerkennen
und die seit 6.7.1933 entstehenden Verpflegungskosten 3.Klass
samt Nebenauslagen in Schussenried zu bezahlen, vorbeh. der
Jnanspruchnahme der Jnv.Rente der Kranken.