Sitzung am 14. August 1931.
§ 28.
Die Soz.Rentnerin Kreszentia Schick ,
ledige Haustochter von Schönebürg. geb.
21.3.1902 hat am 25.7.1931 wegen Er=
werbsunfähigkeit um eine monatliche
Unterstützung von 10 RM. nachgesucht.
Dieselbe bezieht eine monatliche Jnv
Rente mit 22,35 RM. und ist vollstän
dig erwerbsunfähig. Sie lebt bei ihrem
Vater Fridolin Schick, 55 Jahre alter
Landwirt in Schönebürg und hat vor dem
Tode der Eltern kein Vermögen zu erwar
ten .
Der Vater hat ein landw. Anwesen mit
Haus und 14 Morgen Grundstücken.
Jhre 5 Geschwister sind 16 - 31 Jahn
alt und verdienen durchweg.
Die Gemeindebehörde Schönebürg be
fürwortet das Gesuch.
Beschluss:
Die Hilfsbedürftigkeit der Kreszentia Schick nicht anzuerkennen
und den Unterstützungsantrag abzulehnen, da unter den oben ge
schilderten Verhältnissen der zum Unterhalt verpflichtete Vater
diesen an die Tochter zu gewähren imstande sein dürfte.
§ 29.
Johann Kräss . Soz.Rentner, fr,Holz
arbeit er in Unterbalzheim , geb.26.7.01
hat am 2.7.1931 wegen Erwerbsunfähig«
keit und ungenügendem Einkommen um