Entscheidung des Vorsitzenden vom .30,10.1935.
§ 9.
Gustav Heimerdinger, fr.föilfsarbiter in Laupheim
hat bei der BFB. am 8.8.1933 die Bezahlung des Mietzinses
und der Krankenkassenbeiträge beantragt.
H. ist am 30.9.1872 geboren, ledig und alleinstehend.
Seit 5.7.1933 bekommt er die Jnv.Rente mit monatlich z.Zt.
-: 25.20 RM- 1t. Bescheid vom 14.7.19 33. Sonstiges Einkom
men hat er nicht. Ebensowenig irgend welches Vermögen.
Die OFB.Laupheim befürwortet dessen Antrag.
Durch Vorbescheid vom 9.8.1933 wurden bewilligt:
a; Der Mietzins mit derz. -: 10 RM- monatlic,
b; die Krankenkassenbeiträge laufend.
Beschluss ;
Gustav Heimerdinger, Laupheim als Soz.Rentner anzusrken-
nen und die im Vorbescheid bewilligten Beihilfen zu geneh
mig en.
§ 10. .
Der laufende Unterstützungsempfänger und Jnv.Rentner
Adol f Heimsch in Laupheim musste am 20.9.1933 wegen seines
alten Leidens ( Geisteskrankheit ) der Heilanstalt Schus=
senried zugeführt werden. Sowohl dessen Ehefrau Elise
Heimsch wie auch dessen Pfleger Hans Eberhardt gaben hie=
zu die Zustimmung.
Mit Vorbescheid vom 20.9.1933 wurde dessen Einwei=
Weisung angeordnet unter Inanspruchnahme seiner Jnv.Rente.
B e s c h 1 u s _s_ :
Die Einweisung des Adolf Heimsch,Laupheim nicht zu bean
standen und zur Bezahlung der entstehenden Kosten in
Schussenried dessen Jnv.Rente zu beanspruchen.