Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933.
eine Monatsbeihilfe von -: 10 RM. ab Juli 1933 zu genehmigen
sowie der Einweisung in die Lungenheilstätte Wilhelmsheim
gegen die dort üblichen Verpflegungskosten etc. bis auf
Weiteres zuzustimmen, vorbeh.der -Inanspruchnahme von dessen
Jnv.Rente über die Dauer der Asylierung.
!
§ 14.
Frau Josefine Stöhr, Ehefrau des Anton Stöh r, Jnv.Rent
ners in Grossschafharsen hat am 12.6.1933 unter Vorlage eines
ärztl.Zeugnisses durch das Bürgermeisteramt Grossschafhausen
die Hebernahme von Krankheitskosten bezw. die Einweisung
ihres Ehemanns in die Heilanstalt Sohussenried beantragt.
Es wird auf Vorgang Seite 497 verwiesen.
Die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnis
se haben sich seither nicht gebessert.’ Stöhr hat heute noch
Jnv.Rente, ohne sonstiges Einkommen. Sein Eigenheim im Wert
von -: 2500 RM. ist verschuldet.
Durch Vorbescheid vom 12.6.1933 ist Stöhr in die Heilan
stalt Schussenried eingewiesen unter -Inanspruchnahme des
Krankenkassenanteils und etwaiger Beiträge Dritter.
Beschluss :
Anton Stöhr in Grossschafhausen als Soz.Rentner anzuerkennnen
und die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu genehmigen.
§ 15.
Das Bürgermeisteramt Hüttisheim hat. am 12.9.1933 für
Franziska Fuge , ledig, geb.am 6.8.1885 in Hüttisheim um die
Hebernahme von Zahnarztkosten nachgesucht.
Frl. Fuge wohnt im gemeinsamen Haushalt des ledigen
Bruders Anton Fuge, Hilfsarbeiters in bescheidenen Verhält
nissen im Eigenheim. Jhr Einkommen besteht nur in der Jnv. —