Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933. 
eine Monatsbeihilfe von -: 10 RM. ab Juli 1933 zu genehmigen 
sowie der Einweisung in die Lungenheilstätte Wilhelmsheim 
gegen die dort üblichen Verpflegungskosten etc. bis auf 
Weiteres zuzustimmen, vorbeh.der -Inanspruchnahme von dessen 
Jnv.Rente über die Dauer der Asylierung. 
! 
§ 14. 
Frau Josefine Stöhr, Ehefrau des Anton Stöh r, Jnv.Rent 
ners in Grossschafharsen hat am 12.6.1933 unter Vorlage eines 
ärztl.Zeugnisses durch das Bürgermeisteramt Grossschafhausen 
die Hebernahme von Krankheitskosten bezw. die Einweisung 
ihres Ehemanns in die Heilanstalt Sohussenried beantragt. 
Es wird auf Vorgang Seite 497 verwiesen. 
Die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnis 
se haben sich seither nicht gebessert.’ Stöhr hat heute noch 
Jnv.Rente, ohne sonstiges Einkommen. Sein Eigenheim im Wert 
von -: 2500 RM. ist verschuldet. 
Durch Vorbescheid vom 12.6.1933 ist Stöhr in die Heilan 
stalt Schussenried eingewiesen unter -Inanspruchnahme des 
Krankenkassenanteils und etwaiger Beiträge Dritter. 
Beschluss : 
Anton Stöhr in Grossschafhausen als Soz.Rentner anzuerkennnen 
und die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu genehmigen. 
§ 15. 
Das Bürgermeisteramt Hüttisheim hat. am 12.9.1933 für 
Franziska Fuge , ledig, geb.am 6.8.1885 in Hüttisheim um die 
Hebernahme von Zahnarztkosten nachgesucht. 
Frl. Fuge wohnt im gemeinsamen Haushalt des ledigen 
Bruders Anton Fuge, Hilfsarbeiters in bescheidenen Verhält 
nissen im Eigenheim. Jhr Einkommen besteht nur in der Jnv. —
	        
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