Entscheidung des Vorsitzendep vom 50.10.1933.
kosten nachgesucht.
Der Antragsteller ist am 94.6.1933 gestorben.
Mit Vorbescheid vom 14./28.6.1933 wurden sowohl die Krank=
heits- wie auch Beerdigungskosten übernommen, vorbehältl.
der Beteiligung durch die Allg,Ortskrankenkasse Laupheim.
Beschluss :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 18.
Johannes Ruchti hat am 21/23.9.1933 durch das Bürger«
meisteramt Rot um die Uebernahme von Krankheitskosten gebe
ten, nachdem die Krankenkassenpflicht abgelaufen ist.
Ruchti ist am 25.9.1874 geboren, ledig und im gemein
samen Haushalt einer Schwester, die Witwe ist.
Er bezieht eine Unfallrente von monatlich 29.- RN. und
die gekürzte Jnv.Rente mit derz. -: 1.30 RN. monatlich.
Weiteres Vermögen oder Einkommen ist nicht da.
Nach der Mitteilung der Allg,Ortskrankenkasse Laupheim ist
Ruchti seit 19.9.1933 ausgesteuert.
Durch Vorbescheid vom 23.9.1933 sind die Krankheits=
kosten nach Ablauf der Kasse ab 20.9.1933 übernommen.
Beschluss:
Johannes Ruchti, Maschinenwärter in Rot als Soz.Rentner an
zuerkennen und die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu
genehmigen.
§ 19.
Die OFB. Rot hat mit Schreiben vom 5.8.1933 ersucht,
die seit längerer Zeit im Bez.Krankenhaus Laupheim unterge
brachte Monika Ruchti der Pflegeanstalt Heggbach zuzuführen.
Ruchti ist am 26.6.1859 geboren, ledig-und alleinste-—