Entscheidung des Vorsitzenden vom 30,10.1933.
hend. Sie bezieht eine monatliche Jnv.Rente von z.Zt.
-: 19.20 RM. Weiteres Einkommen hat sie nicht. Jhr Ver
mögen ist ziemlich aufgebraucht.
Mi t Vorbescheid vom 7.8.1933 wurde Ruchti sodann in
die Pflegeanstalt Heggbach eingewiesen.
Beschluss : §
Monika Ruchtiledig in Rot als Soz.Rentnerin anzuerken
nen und die in Heggbach entstehenden Verpfl.Kosten etc.
ab 7.8.1933 unter Inanspruchnahme der Jnv.Rente zu bezah
len.
§ 20.
Das Bürgermeisteramt Schönebürg hat am 11.7.1933 für
die Witwe Juliane Hueter in Hochdorf die Hebernahme von
Krankheitskosten beantragt.
Hueter ist am 19.2.1867 geboren, verwitwet und lebt
mit der ledigen Tochter Marie im gemeinsamen Haushalt.
Letztere ist Hilfsarbeiterin und pflegt z.Zt. die
kranke Mutter, so dass sie ohne Einkommen ist. Die weite
ren 5 Kinder sind durchweg im Dienst und nicht unterhalts=
fähig. Frau Hueter hat eine Witwenrente, die z.Zt. 15.40 M
beträgt; dazu freie Wohnung im Eigenheim.
Mit Vorbescheid vom 18.7.1933 ist die Bezahlung der
Krankheitskosten zugesagt.
Beschluss :
Juliane Hueter, Witwe in Hochdorf als Soz.Rentnerin anzu
erkennen und die Krankheitskosten zu übernehmen.