Sitzung am 14 . August _1931.
Uebernahme der Krankheitskosten ab 21.3,
1931 inf, Ablaufs der Krankenkasse und
um eine laufende monatliche Beihilfe von
» V v
-: 20 HM, nachgesueht.
Krass ist verheiratet und hat 3 Kin=
i;
2;
der im Alter von 12,5 & 4 Jahren.
\ I I ■ .
Seine Frau arbeitet teilweise als
Taglöhnerin auf dem Halbertshof sowie
als Kulturarbeiterin beim Rentamt 0ber=
balzheim.
Das 12 Jahre alte Kind befindet sich
bei Jakob Hermann in Unterbalzheim und
hat dort freie Kost.
Krass hat ein kleines Häuschen im
Wert von 300 RM.
Die Jnv.Rente beträgt monatlich
59,70 RM.
Er ist seit 17.Februar 1930 krank.
Vom 2. bis 13.Juli 1931 befand er sich
auf ärztliche Anordnung im Bezirkskran«
kenhaus Laupheim.
Der Gemeinderat Unterbalzheim befür
wortet den Unterstützungsantrag mit
Rücksicht auf die Einkommensverhältnis=
se der Frau nicht.
Beschluss :
—
Die Krankheitskosten ab 21.3.1931 zu übernehmen,
den Antrag auf eine monatliche Beihilfe von -: 20 RM. unter
Berücksichtigung
nen.
der oben geschilderten Verhältnisse abzuleh«