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Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10. 1 933.
im gemeinsamen Haushalt ihrer 2 ledigen Töchtern Barbara
und Rosalie Müller.
Jhr Ehemann war Schuhmachermeister und ist am 20.3.
1920 gestorben. Deren Vorkriegsvermögen bestand aus Haus
und einigen 1000 M. - Heutiges Vermögen -: 1000 RM -
Die Kinder können nicht unterstützen.
Die OFB.Bussmannshausen befürwortet -: 15 RM. monatlich.
Mit Vorbescheid vom 25.7.1933 ist eine laufende Bei
hilfe ab Juli 1933 von 15 RM. bewilligt.
Beschluss :
Frau Bernhardine Müller, Witwe in Bussmannshausen als
Kleinrentnerin anzu erkennen und die im Vorbescheid be
willigte Monatsbeihilfe zu genehmigen.
§ 26.
Der Deutsche Rentnerbund, Ortsgruppe Ulm hat mit
Schreiben vom 23.6.1933 für den fr.Landwirt Edmund Halber
in Dietenheim um Aufnahme in die Kleinrentnerfürsorge
gebeten und zugleich eine Monatsbeihilfe von 30 RM.
beantragt.
Halber ist am 18.5.1846 geboren und in 2.Ehe verh.
mit Agnes geb.Zacherle, geb.am 8.5.1870.
Nach den vorgelegten Unterlagen ist ein Vorkriegs
vermögen von über 48000 M. . nachgewiesen, woraus ein Au j. =
wertungsvermögen mit -: 4635 RM. entstand.
Jm Haushalt sind noch 2 Söhne und 1 Tochter, wovon
der 1 Sohn bresthaft und,arbeitsunfähig ist und der 2.Sohn
arbeitslos bezw. die Tochter kränklich ist.
Das Monatseinkommen errechnet sich auf -: 105 RM.
Die OFB.Dietenheim befürwortet 10 RM. monatlich.
Mit Vorbescheid vom 25.7.1933 wurde ab Juli 1933