Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933.
hilf© von -: 10 RM. gewährt.
Beschluss :
Frau Agathe Lang, Witwe in Sinnmngen als Kleinrentnerin an=
tuerkennen und die gewährte Beihilfe mit -: 10 RM. zu zahlen.
§ 31.
Max Schips , Prov.Reisender in Laupheim hat bei der BFB.
am 5.9.1933 für seine Ehefrau Anna geb.Jäger Wochenfürsorge
beantragt, nachdem diese am 3.9.1933 das Kind „ Maria ” ge
boren hat, eine Krankenkasse nicht in Betracht kommt.
Die Eheleute Schips haben äusser dem Neugeborenen noch
3 Kinder im Alter von 11-6 Jahren. Sie leben in äusserst
bescheidenen Verhältnissen. Z.Zt. sind sie in öff.Fürsorge
bei der Stadtgemeinde Laupheim. Das Arbeitseinkommen ist mit
monatlich -: 35 RM. angegeben.
Die OFB.Laupheim befürwortet den Antrag.
Mit Vorbescheid vom 14.9.1933 wurde die Bezahlung der Ent
bindungskosten , wie Hebamme, Arzt, Apotheke etc. zugesagt.
Besch 1 u s s :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 32.
Andreas Böllinger, Arbeiter in Achstetten hat am 30,9.
1933 über die OFB.Achstetten für seine Ehefrau Magdalena
Wochenhilfe beantragt, nachdem eine Krankenkasse nicht in
Betracht kommt und dringendes Bedürfnis vorliegt.
Äusser dem Neugeborenen' sind noch 4 Kinder vorhanden,
Der Ehemann Böllinger arbeitet z.Zt. am Strassenbau und Ver
di ent gegen —: 80 RM. monatlich. Schulden aus früherer Zeit
sind angeblich 300 RM. vorhanden.
Die OFB. Achstetten befürwortet den Antrag.