Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

E 
Entscheid u ng des Vorsitzenden vom 30. 10. 1933. 
Durch Vor bescheid vom 11.10.1933 ist bewilligt: 
a; Einmalige Beihilfe an die V/öchnerin -: 30 RM. 
b; Gebühr an die Hebamme Widmann -: 32.50 ” 
B e s c h 1 u _s s 
Die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu billigen. 
§ 33. 
Frau Maria Schmidt geb. Müller in Achstette n hat bei 
der BFB. am 17.6./10.7.1933 Woche nf ürsorge beantragt, nach 
dem sie am 18.6.1933 das Kind „ Franziska ” geboren hat. 
Deren Ehemann Eugen Schmidt ist Siebmacher. 
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleute Schmidt nicht ver= 
sichert. Äusser dem Neugeborenen haben sie noch 4 Kinder 
im Alter von 9-13 Jahren. Sie wohnen in Miete. Die Ehefrau 
Schmidt hat als Bahnputzerin monatlich -: 10.60 RM. Der 
Ehemann verdient im Monat etwa-: 30 RM. 
Die OFB. Achstetten befürwortet den Antrag. 
Mit Vorbescheid vom 10.7.1933 wurde gewährt: 
a; Einmalige Beihilfe an die Wöchnerin 20.- RM. 
b; Gebühr an die Hebamme Miller 32.50 ” 
u; Bezahlung von Arzt,Apotheke etc. in voller Höhe. 
B e _s_ c h 1 u_ js s_ : 
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt. 
§ 34. 
Franz Kranz, Händler in Baltringen hat am 22.7.1933 
bei der BFB. für seine Ehefrau Katharina geb.Fischer Wochen 
fürsorge beantragt, nachdem sie am 21.7.1933 das Kind 
„ Jakob ” geboren hat, eine Krankenkasse aber nicht in 
Betracht kommt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.