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Entscheid u ng des Vorsitzenden vom 30. 10. 1933.
Durch Vor bescheid vom 11.10.1933 ist bewilligt:
a; Einmalige Beihilfe an die V/öchnerin -: 30 RM.
b; Gebühr an die Hebamme Widmann -: 32.50 ”
B e s c h 1 u _s s
Die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu billigen.
§ 33.
Frau Maria Schmidt geb. Müller in Achstette n hat bei
der BFB. am 17.6./10.7.1933 Woche nf ürsorge beantragt, nach
dem sie am 18.6.1933 das Kind „ Franziska ” geboren hat.
Deren Ehemann Eugen Schmidt ist Siebmacher.
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleute Schmidt nicht ver=
sichert. Äusser dem Neugeborenen haben sie noch 4 Kinder
im Alter von 9-13 Jahren. Sie wohnen in Miete. Die Ehefrau
Schmidt hat als Bahnputzerin monatlich -: 10.60 RM. Der
Ehemann verdient im Monat etwa-: 30 RM.
Die OFB. Achstetten befürwortet den Antrag.
Mit Vorbescheid vom 10.7.1933 wurde gewährt:
a; Einmalige Beihilfe an die Wöchnerin 20.- RM.
b; Gebühr an die Hebamme Miller 32.50 ”
u; Bezahlung von Arzt,Apotheke etc. in voller Höhe.
B e _s_ c h 1 u_ js s_ :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 34.
Franz Kranz, Händler in Baltringen hat am 22.7.1933
bei der BFB. für seine Ehefrau Katharina geb.Fischer Wochen
fürsorge beantragt, nachdem sie am 21.7.1933 das Kind
„ Jakob ” geboren hat, eine Krankenkasse aber nicht in
Betracht kommt.