Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933.
Die Eheleute Kranz haben in Baltringen einen Wohn=
wagen und verdienen ihr Brot mit Handel schäft; das Ein
kommen ist jedenfalls unbedeutend.
Äusser dem Neugeborenen ist 1 Kind mit 3 Jahren da.
Die OFB.Balbringen befürwortet den Antrag.
Durch Vorbescheid vom 92.7.1933 ist bewilligt:
a; Einmalige Beihilfe an die Wöchnerin -: 20 RM.
b; Gebühr an Hebamme Maichler -: 32.50 ”
xz; Bezahlung von Arzt, Apotheke etc.in voller Höhe.
B e s c h 1 u s s:
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 35.
Josef Kranz, Händler in Baltringen hat am 16.8.1933
bei der BFB. für seine Ehefrau Anna geb. Serie Wochenhilf i
beantragt, nachdem die am 14.8.1933 1 Kind tot geboren
hat, eine Krankenkasse aber nicht in Betracht kommt.
Die Eheleute Kranz haben in Baltringen eine Wohn=
baracke und leben von Hausierhandel, also jedenfalls in
bescheidenen Verhältnissen. Äusser dem Neugeborenen sind
noch 4 Kinder im Alter von 1-10 Jahren da.
Die OFB.Balbringen befürworbet das Gesuch.
Durch Vorbescheid vom 4.9.1933 isb gewährb:
a; Gebühr an Hebamme Maichler mib -: 32.50 RM.
b; Bezahlung von Arzt, Apotheke etc. in voller Höhe.
B e s c h 1 u s s :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 36.
■ W
Eduard Schreiber, Schlosser in Wain hat am 30.8.1933
durch die OFB.Wain für seine Ehefrau Marie geb. Beck