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Entscheidung des Vorsitzenden vom 30. 10,1933.
V/ochenfürsorge beantragt, nachdem seitens der Allg.0rts=
krankenkasse Laupheim kein Anspruch auf VZoehenhilfe be
standen hat und Schreiber seit Jahren arbeitslos ist.
Die Ehel’eu'te Schreiber besitzen in Wain ein Eigenheim
mit Garten im Wert von -: 4300 RM., schuldenfrei.
Der Antragsteller ist 30% kriegsbeschädigt und 40%
unfallbeschädigt und bezieht hiefür monatlich rd. 57 RM.
Rente. Dazu kommt freie Wohnung im Eigenheim und aus lag
lohnarbeiten ein nichtfeststellbaren aber unbedeutender
Betrag. An ständigen Ausgaben gehen monatlich -: 10 RM ab.
Ausserdem dem Neugeborenen hat Schreiber 2 Kinder im
Alter von 7 & 10 Jahren.
Die GEB.Wain befürwortet das Gesuch.
Mit Vorbescheid vom 2.9.1933 ist bewilligt:
a; Gebühr an Hebamme Köbler mit -: 32.50 RM.
b; Bezahlung von Arzt, Apotheke etc. in voller Höhe.
Beschluss :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.
§ 37.
Das Bürgermeisteramt Wain hat am 25.1.1933 bei der
BFB. einen Wochenfürsorgeantrag eingereicht für das ledige
Dienstmädchen Rosa Stroppel, geb. am 17.8.1907 in Rebstein
(Schweiz), welche sich auf der Durchreise befand und das
Kind „ August ” am 25.1.1933 in Wain geboren hat.
Die Wöchnerin soll angeblich Rreuss.Staatsangehörig
keit besitzen. Sie lebt vom Bettel und wandert mit einem
angeblichen August Reindl, Korbmacher, welcher auch der
Kindsvater obigen Kindes ist. Das Kind starb am 27.1.1933.
Die letzte Dienststelle der Kindsmutter war vom 6.1.
bis 9.4.1932 beo Otto Andres, Posthalter in Konstanz.