Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933 .
Ein Anspruch an eine Krankenkasse besteht nicht.
Als 10 Monatsverband kommt der BFV. Konstanz in Betracht.
Eine Hilfsbedürftigkeit ist zu bejahen.
Durch Vorbescheid vom 2.2.1933 ist bewilligt:
a; Einmalige Beihilfe an die Wöchnerin -: 5 RM-
b; Gebühr an Hebamme Köbler -: 32.50 RM-
c; Sonstige Auslagen auf Nachweis -: 27.- „
Beschluss ;
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt vorbehältlich der Kosten,
anmeldung bei dem endg.verpfl.Fürs.Verband Konstanz.
§ 38.
Die Bez.Krankenhausverwaltung Laupheim hat bei der
BFB. am 8.5.1933 für die ledige Modistin Josefine Stadel»
maier , geb. am 22.3.1913, wohnhaft in Schlegelsberg Gde.
Wolfegg Oberamt Waldsee Wochenhilfe beantragt, nachdem sie
am 8.5.1933 das Kind „ Karl Heinz " geboren hat.
Die Aufnahme in das Bez.Krankenhaus war 1t.Gutachten
des Dr.med.Gröschel,Laupheim notwendig. Die Wöchnerin
musste vom 8.-20.5.1933 Krankenhausbehandlung haben.
Der gew.Aufenthalt im 10.Monat vor der Geburt war
Schlegelsberg. Der Kindsvater soll Josef Engels, Friseur»
gehilfe in Kisslegg sein. Die Eltern der Kindsmutter sind
in Schlegelsberg wohnhaft und haben nichts übrig.
Durch Vorbescheid vom 9.5.1933 ist gewährt:
a? Krankenhausaufnähme 1t,ärztl.Gutachten,
b; Bezahlung entstehender Entbindungskosten etc.in voller
Höhe vorbeh. Ersatz durch den Kindsvater,
c; Anmeldung bei dem endg.verpfl.Fürs.Verband Waldsee.
Beschluss :
Diesem Vorbescheid wird zugestimmt.