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Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933.
§ 39,
Jakob Pfaus, Hausierhändler aus Waiblingen hat bei
BFB. am 84.6.193.3 für die ledige Hausierhändlerin Cäcilie
Füssinger, geb. am 30.1.1918, ohne gew.Aufenthalt , ab &
zu in Hemmtgkofen 0/A.Tettnang Wochenhilfe beantragt,
nachdem sie an 83.6.1933 in Mietingen 0/A.Laupheim das
Kind „ Josefine ” geboren hat.
Die Wöchnerin zieht mit ihren Eltern in deren Wohn»
wagen als Hausiererin von Ort zu Ort. Äusser dem Neuge
borenen hat sie bereits 1 Kind mit 7 Jahren.
Der Kindsvater ist angeblich Jakob Pfaus, Händler.
Jm 10. Monat vor der Geburt war sie nur in Württemberg
auf dem Hausierhandel, jedoch ohne festen Wohnsitz.
Mit Vorbescheid vom 84.6.1933 ist bewilligt:
a; Einmalige Beihilfe an die Wöchnerin mit -: 80 HM.
b; Gebühr an Hebamme Hader, Mietingen -: 32.50 ”
c; Arzt-Apotheke etc. in voller Höhe, hi eher 50.70 ”
Beschluss :
Der Vorbescheid wird genehmigt vorbeh. der Ersatzanmel=
düng beim endg.verpfl.Fürs.Verband Tettnang bezw. dem
Landesfürsorgeverband in Stuttgart.
§ 40.
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Bei der am 18.9.1933 angeordneten Polizeiaktion ge
gen das Bettelunwesen wurde der ledige Schreiner Friedeiet
Bühler, geb. am 12.18.1868 in Rothfelden 0/A.Nagold
zwangsgestellt und am 19.9.1933 der BFB. übergeben.
B. war auf Wanderschaft und zuletzt vom 88.1.1938
bis 15.9.1933 in der Landesfürsorgeanstalt Riedhof. Er
ist Jnv.Rentner und bezieht z.Zt. monatlich 39.05 RM.