Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933.
Beim Betreten durch die Polizei war B. hilfsbedürftig.
Mit Vorbescheid vom 19.9.1933 ist Bühler wiederum nach der
Landesfürsorgeanstalt Riedhof durch JnmarschSetzung mit der
Eisenbahn nach Zahnstation Grimmeifingen eingewiesen wordan
Die Eis.Fahrkarte 3.Klasse kostete -: 80 Pfg.
Beschluss:
Diesem Vorbescheid wird nach § 16.3 RFV. zugestimmt.
M
§ 41.
Das Amtsgericht Laupheim hat am 25.9.1933 der BFB.
den ledigen Schreinerlehrling Rudolf Dirnhofer , geb. am
17.8.1917, wohnhaft in Neuaubing bei München zwecks für=
sorgerischer Massnahmen übergeben, nachdem D. im Arbeits
lager Baltringen verschiedene Vergehen begangen hatte und
hiewegen Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
Dirnhofer wurde nach dem Arbeitsdienstlagen Kaufbeuren
vermittelt und dahin in Marsch gesetzt.
Mit Vorbescheid vom 25.9.1933 ist bewilligt:
(
a; Eisenbahnfahrkarte nach Kaufbeuren -: 3.- RM.
b; Zehrgeld -: 1.- ”
Beschluss:
Diesem Vorbescheid wird nach § 16,3 RFV. zugestimmt.
§ 42.
Die OFB.Laupheim hat mit Schreiben vom 7.10.1932 die
ledige Theresia Volz , geb. am 9.12.1896 in Birkenhard mit
Wirkung vom 1.9.1932 ab zur Betreuung durch die Sozial
rentnerfürsorge hieher übergeben, nachdem das Mädchen
durch die Dienstherrschäft Frau Emma Gideon, Witwe in
Laupheim seit 1.2.1932 krankheitshalber beurlaubt wurde
und von dieser Zeit ab ununterbrochen krank ist.