Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung des Vorsitzenden vom 30.10.1933. 
Beim Betreten durch die Polizei war B. hilfsbedürftig. 
Mit Vorbescheid vom 19.9.1933 ist Bühler wiederum nach der 
Landesfürsorgeanstalt Riedhof durch JnmarschSetzung mit der 
Eisenbahn nach Zahnstation Grimmeifingen eingewiesen wordan 
Die Eis.Fahrkarte 3.Klasse kostete -: 80 Pfg. 
Beschluss: 
Diesem Vorbescheid wird nach § 16.3 RFV. zugestimmt. 
M 
§ 41. 
Das Amtsgericht Laupheim hat am 25.9.1933 der BFB. 
den ledigen Schreinerlehrling Rudolf Dirnhofer , geb. am 
17.8.1917, wohnhaft in Neuaubing bei München zwecks für= 
sorgerischer Massnahmen übergeben, nachdem D. im Arbeits 
lager Baltringen verschiedene Vergehen begangen hatte und 
hiewegen Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. 
Dirnhofer wurde nach dem Arbeitsdienstlagen Kaufbeuren 
vermittelt und dahin in Marsch gesetzt. 
Mit Vorbescheid vom 25.9.1933 ist bewilligt: 
( 
a; Eisenbahnfahrkarte nach Kaufbeuren -: 3.- RM. 
b; Zehrgeld -: 1.- ” 
Beschluss: 
Diesem Vorbescheid wird nach § 16,3 RFV. zugestimmt. 
§ 42. 
Die OFB.Laupheim hat mit Schreiben vom 7.10.1932 die 
ledige Theresia Volz , geb. am 9.12.1896 in Birkenhard mit 
Wirkung vom 1.9.1932 ab zur Betreuung durch die Sozial 
rentnerfürsorge hieher übergeben, nachdem das Mädchen 
durch die Dienstherrschäft Frau Emma Gideon, Witwe in 
Laupheim seit 1.2.1932 krankheitshalber beurlaubt wurde 
und von dieser Zeit ab ununterbrochen krank ist.
	        
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