Entscheidung des Vorsitzenden vom 30,10.1933.
Frl. Volz erhielt durch die Al1g,Ortskrankenkasse
Laupheim vom 1.2.-4.8.1932 ( ab 9.7.1932 Krankenhausbe=
handlung ) Krankenhilfe. Ab 5.8,1932 wurde sie durch die
OFB.Laupheim betreut.
Mit Wirkung vom 1.9.1932 ab ist ihr die Jnv.Rente
mit monatlich -: 24.30 RM. zuerkannt und hat deshalb von
diesem Zeitpunkt ab die geh.Fürsorge einzutreten.
Die Krankheit der Volz - offene Lungen-Tbc. - machte
Asylierung im Bez.Krankenhaus Laupheim nötig und wurde
bei der Landesvers.Anstalt Stuttgart am 17.10.1932 der
übliche Asylierungszuschuss beantragt, dem mit Schreiben
vom 16.11.1932 ab 1.9.1932 mit monatlich -: 40 RM. statt-
gegeben wurde. Ebenso wurde auch deren Jnv.Rente hieher
abgetreten. Volz ist am 15.4.1933 gestorben.
Durch Vorb esc heid vom 8.10.1932'ist Theresia Volz
als Soz.Rentnerin betreut worden, unter Jnanspruchnahme
ihrer Jnv.Rente und des zu erhoffenden Asylierungszu
schu sses sowie etwaiger weiterer Beiträge Dritter.
Be s e h! u s s :
Frl. Theresia Volz, Dienstmädchen in Laupheim als Soz.
rentnerin anzu erkennen und die auf sie entstandenen
Krankheits- und Beerdigungskosten nach Abzug von Jnv.
Rente, Asylierungszuschuss etc. zu übernehmen.
§ 43.
Die OFB.Laupheim hat mit Schreiben vom 14.12.1933
für Frl, Kathi Nördling en, geb. am 16.4.1866 in Laupheim
die Bezahlung von Krankheitskosten angemeldet, nachdem
die Kranke wohl zur Gruppe der Kleinrentner zählt.
Die Erhebungen haben ergeben, dass Frl. Nördlingen
ein Vonkniegsvenmögen von -: 5000 M hatte. —