Entscheidung des Vorsi tz enden von 30. 10 .19 33 .
Sie war vom 92.2.- 23.5.1933 im Städt«Katharinen-
Hospital Stuttgart durch Verwandte untergebracht worden.
Der gew.Aufenthalt der N. ist in Laupheim, Ulmer=
strasse 64. Unterhaltspflichtige sind nicht da.
Mit Vorbescheid vom 30.6.1933 ist die Bezahlung der
entstandenen Krankheitskosten gegen Ersatz durch Verwandte
übernommen worden.
B e s c h 1 u s s :
Erl. Kathi Nördlinger in Laupheim als Kleinrentnerin an=
zuerkennen und die auf sie entstandenen Krankheitskosten
gegen Ersatz durch Verwandte zu genehmigen.
§ 44.
Das Bezirkswohlfahrtsamt Ludwigsburg hat mit Schrei
ben vom 7.10.1933 für die in endg. Fürsorge des Bezirks
Laupheim stehende Frau Rosa Fühler, Kleinrentnerin eine
laufende Beihilfe von monatlich -: 30 RM. ab 1.9.1933
bewilligt und zur Kostenanerkennung angemeldet.
Die Familie Fühler hatte im Jahre 1924 ihren gew.
Aufenthalt in Oberholzheim und stand seit 1922 in Klein
rentnerfürsorge. Am 8.7.1929 zog Fühler nach Ludwigsburg.
Die Hilfsbedürftigkeit wurde jedoch nicht behoben.
Mit Vorbescheid vom 10.19.1933 ist der Verfügung des Bez.
Wohlfahrtsamts Ludwigsburg zugestimmt.
Beschluss:
Frau Rosa Fühler, Witwe in Ludwigsburg als Kleinrentnerin
anzuerkennen und die ab 1.9.1933 bewilligte Monatsbeihilfs
zu genehmigen bezw. dem BFV.Ludwigsburg zu ersetzen.
Zur Urkunde k
Stv. Vorsitzender: