Sitzung am 14. August 1931«
Die Gemeindebehörde bestätigt die
Bedürftigkeit der Gesuchstellerin.
Beschluss :
Die entstandenen Hebammenkosten mit -: 42 RM. auf die Bezirks=
fürsorgebehörde zu übernehmen und diesen Betrag an die Gemein»
depflege Oberkirchberg — da von dieser vorläufig verauslagt —
auszubezahlen.
§ 35.
Margarethe Laupheimer , geb. 29.5.
1903, Ehefrau des Alois Laupheimer,
Taglöhner in Binningen hat am 17.2.1931
ein Kind namens Margarethe geboren.
Sie stellt am 16.4.1931 Antrag auf
Wochenfürsorge.
Ein Anspruch an eine Krankenkasse
besteht nicht.
Der Ehemann ist z.Zt. ohne Arbeit
und wird von Verwandten unterhalten.
Jm Haushalt befinden sich 6 Kinder
einschl. des Neugeborenen im Alter
von 8 Wochen bis zu 11 Jahren.
Die Bedürftigkeit wird von der Ge
meindebehörde bejaht.
Beschluss :
Die entstandenen Entbindungskosten zu übernehmen und an die
Bezugsberechtigten direkt auszubezahlen.