Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 14. August 1931« 
Die Gemeindebehörde bestätigt die 
Bedürftigkeit der Gesuchstellerin. 
Beschluss : 
Die entstandenen Hebammenkosten mit -: 42 RM. auf die Bezirks= 
fürsorgebehörde zu übernehmen und diesen Betrag an die Gemein» 
depflege Oberkirchberg — da von dieser vorläufig verauslagt — 
auszubezahlen. 
§ 35. 
Margarethe Laupheimer , geb. 29.5. 
1903, Ehefrau des Alois Laupheimer, 
Taglöhner in Binningen hat am 17.2.1931 
ein Kind namens Margarethe geboren. 
Sie stellt am 16.4.1931 Antrag auf 
Wochenfürsorge. 
Ein Anspruch an eine Krankenkasse 
besteht nicht. 
Der Ehemann ist z.Zt. ohne Arbeit 
und wird von Verwandten unterhalten. 
Jm Haushalt befinden sich 6 Kinder 
einschl. des Neugeborenen im Alter 
von 8 Wochen bis zu 11 Jahren. 
Die Bedürftigkeit wird von der Ge 
meindebehörde bejaht. 
Beschluss : 
Die entstandenen Entbindungskosten zu übernehmen und an die 
Bezugsberechtigten direkt auszubezahlen.
	        
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