Sitzung am 14. August 1931.
6)34.
§ 37.
Der Kriegsbeschädigte Franz kugel,
wohnhaft in Ulm, Wagnerstrasse 70 hat
unterm 25. April 1931 gegen den Be=
Schluss des Ausschusses vom 16.4.1931
nach welchem die Zahnarztkosten für
seine Frau nicht übernommen wurden und
der Mietzinszuschuss letztmals bis
30.6.1931 verwilligt wurde, Einspruch
erhoben.
Er gibt an, dass es ihm nicht ver
übelt werden könne, dass inf. seines
leidenen Zustandes aussergewöhnliche
Ko st enjent stehen, die aus den Rentenbe»
zügen nicht bestritten werden können.
Er rechne damit, dass der Ausschuss
den gefassten Beschluss dahingehend
revidiere, dass der bisherige Mietzins»
zuschuss mit 20 EM. monatlich auch über
den 30.6.1931 hinaus bis 31.3.1932 be
zahlt werde und dass auch weiterhin die
auf ihn und seine Familienmitglieder
anfallenden Krankheitskosten übernommen
werden.
Der Bezirksfürsorgeausschuss bringt
zum Ausdruck, dass er an dem krankhaf
ten Zustand des Franz Rugel nie gezwei
felt habe. Andererseits aber habe Rugel
bis heute noch keinen Nachweis erbracht
wornach er sich nach einer anderen,
billigeren Wohnung umgesehen habe.