hi.
Sitzung am 14. August 1931.
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass /
das Einkommen des Herrn Kugel derart ist
dass derselbe unter Berücksichtigung
der heutigen Verhältnisse durchkommen
kann, insbesondere dann, wenn sich eine
Herabsetzung der Miete ermöglichen lässt
Beschluss :
■ Auf dem Beschluss vom 16. April 1931 zu beharren und den
Einspruch des Franz Kugel abzulehnen.
§ 38.
Hauptlehrer Schreiber in Regglis=
weiler hat im Auftrag seiner Mutter
Christine Schreiber in Regglisweiler
gegen den Beschluss des Fürsorgeaus=
Schusses vom 16.4.1931 rechtzeitig un=
term 20.5.1931 Einspruch erhoben.
Er gibt an, dass seine Mutter von
den Kindern nicht das geringste zu er
hoffen habe, dass er vielmehr selbst
diese finanziell unterstützen müsse.
Neben den Lebenshaitungskosten der
Mutter habe er auch noch für Kleidung
und für Krankheitskosten der Mutter auf
zukommen. Durch die Krankheit der Mutter
im März ds.Js. seien ihm wenigstens
150 RM. Kosten für Arzt, Apotheke und
Pflege entstanden, die er allein zu
tragen habe. Er bittet angesichts dieser
Tatbestände um nochmalige Prüfung des
Antrags. —