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Sitzung am 14. August 1931.
Nach eingehender Beratung wird vom
Fürsorgeausschuss
beschlossen :
1; Auf dem ablehnenden Bescheid vom 16. April ds.Js. - auch der
Konsequenzen wegen - zu beharren und den Einspruch abzulehnen
2; dem Gesuchsteller anheimzugeben, wegen eines event. Beitrags
zu den Krankheitskosten der Mutter Antrag unter Vorlage der
Rechnungen zu stellen.
§ 39.
Die Kleinrentnerin Magdalena Fritz
von Laupheim hat am 23.4,1931 gegen den
Beschluss des Fürsorgeausschusses vom
16.4.1931 Einspruch erhoben.
Sie gibt an, dass sie nach wie vor
eine laufende Monatsbeihilfe von 50 HM.
zur Bestreitung des Lebensunterhalts
benötige und dass sie nicht damit ein
verstanden sei, dass diese Beihilfe
auf 40 RM. reduziert werde. Sie bezahle,
lieber wiederum ihre Kranken- und Jn=
validenbeiträge selbst.
Jn einem Schreiben vom 4.6.1931
teilt sie mit, dass sie in letzter Zeit
durch Neuanschaffungen in Schulden ge
raten sei und Letztere mit den 40 RM.
monatlich nicht bezahlen könne.
Nach Beratung wird vom Fürsorgeaus
schuss
beschlossen :
Auf dem Beschluss vom 16.4.1931 zu beharren und den Einspruch _
abzulehnen.