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Sitzung am 14. August 1931.
§ 41.
Das Nachlassgericht Wain teilt un=
term 6.7.1931 der Bezirksfürsorgebehör=
de mit, dass die am 6.6.1930 in Laupjj
heim verstorbene Kleinrentnerin Susanna
Wegmann , ledig toon Wain an Bargeld hin
terlassen hat nach Abzug der Kosten
etwa 1760 RM. sowie Fahrnisgegen=
stände im Wert von ca. 90 RM.
Die Bezirksfürsorgebehörde hat dem
gegenüber einen Srsatzanpruch in Höhe
von 2758 RM. 70 Pf.
Das Nachlassgericht Wain ersucht
um Mitteilung, ob die Bezirksfürsorge
behörde auf den ganzen Nachlass Anpruch
erhebt oder den Erben und Vermächtnis» C
nehmern einen Teil des Nachlasses, ins
besondere die Fahrnis überlassen will.
Der Ausschuss
beschliesst :
Den vorhandenen Nachlass voll in Anspruch zu nehmen und dem
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Nachlassgericht Wain Mitteilung zu machen.
Zur Urkunde !
Gesehen !
Landrat *
Der stv. Vorsitzende und zugleich
stv.
Geschäftsführer
Oberamtspfleger