S i t z u n g
des
Fürsorge - Ausschusses
am 3. Dezember 1931.
Normalzahl: 8.
Anwesend: 11.
Vorsitzender: Oberamtsvorstand
Landrat Fiederer.
Mitglieder: 10.
Ege, Hannes, Buhl entschuldigt.
Neue:Herzog, Braig, Frick.
Berichterstatter & Schriftführer:
Rechn.Rat Bodenmüller.
§ 1.
Organisationsfragen :
a; Zuziehung von Hilfsbedürftigen-Ver =
treten nach § 3a der RFV. RGBl.I 305.
Die Verordnung über die Fürsorge=
Pflicht vom 13.2.1924 in der Fassung des
Gesetzes vom 8.6.1926 hat durch die 2.
Verordnung des Reichspräsidenten zur
Sicherung von Wirtschaft und Finanzen
vom 5.6.1931 durch den neu eingeschalte
ren § 3a die zwingende Vorschrift ge
bracht , dass die Beteiligung von Persone
aus dem Kreise der Hilfsbedürftigen bei
den Bezirksfürsorgeausschüssen gesichert
ist: 1. Bei der Aufstellung von Richt
linien und Richtsätzen und 2. im Ein=
spruchsverfahren.
Neben oder an Stelle von Personen
aus den Kreisen der Hilfsbedürftigen