Sitzung am 3. Dezember 1951.
stimmt.
Gegen diesen Beschluss hat Leicht!
am 12.10.1931 Einspruch erhoben mit
der Begründung, dass sie heute 80
Jahre alt sei und nichts mehr ver-
dienen könne. Sie sei ledig und woh=
ne bei ihrem Schwager Josef Graf,
sie
hier, dem für Miete monatlich 10 HM.
zu bezahlen habe. Es sei ihr unmög
lich mit einer solch geringen Unter
stützung auszukommen.
Beschluss :
Dem Einspruch der Leichtle stattzugeben und ihr ab Oktober
1931 eine monatliche Kleinrentnerbeihilfe von -: 45 HM. zu
gewähren.
b; Der Jnv.Rentner Paul Locherer , fr.
Nachtwächter in Laupheim hat am 8.7.
1931 um Aufnahme in die Sozialrent=
nerfürsorge nachgesucht.
Dessen Antrag wurde vom Ausschuss
am 14.8.1931 mangelnden Bedürfnisses
abgelehnt.
Locherer hat am 7.10.1931 gegen
diesen Beschluss Einspruch erhoben
mit der Begründung, dass er nur eine
monatliche Jnv.Rente von -: 32,40 RM,
und Wohnungsrecht beim Sohn Josef
habe. Er könne mit der geringen Ren
te nicht auskommen.
Die OFB. Laupheim, welche zu die
sem Einspruch gehört wurde, ist für v