Sitzung am 3. Dezember 1931.
dessen Abweisung, da Locherer bei
freier Wohnung mit seiner Jnv. Rente
auskommen könne.
Beschluss:
1. Den Einspruch des Locherer nicht anzuerkennen und abzulehne:
da er mit seiner Jnv.Rente im gemeinsamen Haushalt mit der
ledigen Tochter Anna auskommen kann,
2. Eröffnung an den Antragsteller Locherer unter Hinweis auf
die Beschwerdemöglichkeit an die MABK. Stuttgart.
c; Der Jnv.Rentner Julius Götz-Rot hat
am 2.5.1931 um Aufnahme in die Soz» =
Rentnerfürsorge nachgesucht.
Dessen Antrag wurde am 14.8.1931
mangelnden Bedürfnisses abgelehnt.
Götz hat am 10.10.1931 gegen die-,
sen Beschluss Einspruch erhoben mit -
dem Bemerken, dass er in Rot keiner
lei Arbeit und somit Verdienstmög=
lichkeit haben könne.
Die OFB. Rot, die zu dem Ein
spruch gehört wurde, äussert sich
dahin, dass bei Götz eine dringende
Not nicht vorliege.
Die BFB. schlägt eine Uebernahme
der Krankenkassenbeiträge vor.
Beschluss :
1. Dem Einspruch des Götz-Rot stattzugeben und für ihn die Kran=
kenkassenbeiträge an die Allg.Ortskrankenkasse Laupheim zu
bezahlen,
2. eine weitergehende Unterstützung bei der hohen Rente des An-
_ ||
tragstellers nicht anzuerkennen.