Sitzung am 3. D e zember 1931.
d; Die Soz.Rentnerin Sch ick-Schön ebürg
hat am 25.7.1931 um die Aufnahme in
die Sozialrentnerfürsorge nachgesuchl
Unser Ausschuss hat am 14.8.1931
deren Antrag abgelehnt, da der zum
Unterhalt verpflichtete Vater in der
Lage sein sollte, seine Tochter zu
versorgen.
Der Vater der Schiek hat am 12.10,
1931 gegen diesen Beschluss Einspruch
erhoben und dabei bemerkt, dass die
se Tochter seit etwa 1 Jahr bettläge
rig und völlig arbeitsunfähig wäre.
Sie brauche zur Pflege eine eigene
Person. Jn einer Krankenkasse sei
das Mädchen schon 2 Jahre nicht mehr
Die geringe Rente mit monatlich
-: 22 RM- reiche zur Deckung, der
Krankheitskosten nicht aus. Er - Va
ter - habe nur 14 Morgen landw.Grund
besitz und noch für 4 Kinder zu sor=
gen.
Die OFB. Schönebürg, welche zu
dem Einspruch gehört wurde, empfiehl
auch heute wieder mit Rücksicht auf
die hohen Krankheitskosten eine Un
terstützung. An Krankheitskosten sin
1t. Aufstellung vom 28.10.1931 250 K
für Arzt und Apotheke nachgewiesen.
Die BFB. befürwortet eine einmalig
Unterstützung von etwa -: 50 RM.,
nachdem in einer mündlichen Bespre=