Sitzung am 3. Dezember 1931.
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Die BFB. befürwortet das Gesuch
des Pflegers Köbler, nachdem der an
wesende Ortsvorsteher Drechsel-Wain
keine Einwendung gemacht hat.
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Dem Einspruch des Pflegers der + Wegmann-Wain stattzugeben .
und. den Beschluss des Ausschusses vom 14.8.1931 dahin zu
berichtigen, dass die geringwertige Haushaltungsfahrnis frei
gegeben wird zur Verteilung an die Geschwister Steigmüller
und nicht zuletzt auch an die Paulinenpflege Wain, nachdem j
ja die Schwesterndieser Station noch zu Lebzeiten der Wegmann
für diese manches Opfer gebracht haben dürften.
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Frau Luzie Sandherr , Kriegerwitwe
in Laupheim hat um einen Beitrag zur‘
Beschaffung von Bettzeug nachgesucht . r
Deren Antrag wurde am 14.8.1931
durch den Ausschuss abgelehnt.
Frau Sandherr hat am 8.10.1931
gegen diesen Beschluss Einspruch er
hoben mit der Begründung, dass sie
am 1.5.1931 in eine 3 Zimmerwohnung
umziehen musste, weil ihre Kinder
älter und grösser werden und daher
nicht mehr in 1 Zimmer untergebracht
werden können. Der Umzug kostete rd.
48 RM. Für den Buben musste dringend
ein Bett mit Zubehör beschafft wer
den, Aufwand -: 71 RM.
Am 23.7.1931 brach die Antragstel
lerin den linken Fuss und ist seit
her arbeitsunfähig, so dass sie zum_
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