Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzunp; am 3« D e zember 1931. 
Waschen und Putzen fremde Leute be 
zahlen muss. 
An Einkommen hat die Witwe nur 
Rente, Zusatzrente und 0 Rente. 
Für Miete zahlt sie monatlich 
35 RM., ferner für Krankengeld, Lichi 
geld, Wasserzins 7 RM. Endlich 
sind die 2 Kinder immer kränklich, 
so dass für Stärkungsmittel mancher 
Aufwand für die Mutter entsteht. 
Die OFB. Laupheim, welche zu dem 
Einspruch gehört wurde, befürwortet 
mit Rücksicht auf die besonderen Ver= 
hältnisse bei Sandherr einen Beitrag 
von -: 20 RM. 
Beschluss : 
1. Dem Einspruch der Frau Sandherr, Witwe in Laupheim statt- 
zugeben und ihr einen einmaligen Beitrag von 20 RM. zum 
Lebensunterhalt ( Bekleidung ) zu verwilügen, 
2. Eröffnung an die Antragstellerin unter Hinweis auf die 
Beschwerdemöglichkeit an die MABK. Stuttgart. 
§ 5. 
ort-8:. : Ct’.L'XdW «Ma -S’ nur. U-3 1? 
Hermann Staub. Malermeister in 
Laupheim hat am 24.11.1931 bei der BFB. 
um öff. Fürsorge wegen Arbeitslosigkeit 
nachgesucht. 
Er ist am 22.1.1892 geboren und ver= 
. . heiratet mit Jda geb. Reich, geb. 3.10. 
1893. Aus dieser Ehe sind 5 Kinder im 
Alter von 14 bis 5 Jahren vorhanden.
	        
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