Sitzu n g am 3. Dezember 1931.
Die OFB. Laupheim bemerkt in ihrem
Antrag, dass der Junge Börschei ein
Essen aus der Suppenküche nicht wolle,
da sowieso für die Familie gekocht wer
den müsse.
Die BFB. nimmt Bezug auf die Gögler’
sehen Ausführungen in Min.Amtsbl.S.76
von 1931, wornach Familienangehörige
durch die OFB. zu betreuen sind.
B e s c h 1 u s s :
Den Antrag des Karl Börsehel-Laupheim abzulehnen.
§ 11.
Heinrich Allmendingen , fr.Portier
in Laupheim hat am 14.8.1931 bei der
BFB. Antrag auf öff. Fürsorge gestellt.
Allmendinger ist am 13.5.1864 gebo
ren ist verheiratet mit Sofie geb. Meile
geb. 10.4.1871.
Der Antragsteller hat z.Zt. eine
monatliche Jnv.Rente von -: 52,60 RM.
Aus der Arbeitslosenunterstützung
ist er seit,25.3.1931 ausgeschieden.
Krisenunterstützung erhält A. keine;
Bescheid des Württ.Oberversicherungsamts
Stuttgart vom 29.7.1931.
Vermögen hat A. nicht.
Die 3 Kinder sind verheiratet und nicht
unterhaltsfähig. Die Tochter Luise hat
2 Kinder und einen seit 2 Jahren arbeits ¬
losen Mann, die Tochter Sofie hat 6 Kin-*'