Sitzung am 14. August 1931.
Woche als Putzfrau monatlich 12 RM.
Die beiden Kinder besuchen noch die
Schule.
Sein und seiner Frau Einkommen be
trägt monatlich 52 RM. wozu noch
ein Pflegegeld vom Jugendamt Biberach
mit 30 RM. monatlich für das 14 Jahre
alte Kind ( Stiefkind ) gewährt wird.
Die OFB. Laupheim befürwortet das
Gesuch.
Beschluss:
Dem Josef Ritter in Laupheim eine Unterstützung von —: 20 RM.
monatlich ab 1.7.1931 auf die Dauer von 4 Monaten zu gewähren.
§ 5.
August Rupp. Hausierhändler in Burg
rieden , geb. 18.10.1896, verheiratet,
2 Kinder im Alter von 4 & 2 Jahren
sucht wegen ungenügendem Einkommen un
ter 'm 17.3.1931 um eine laufende Unter
stützung von monatlich -: 30 RM. nach.
Kriegsdienstbeschädigung ist nach
Rentenbescheid des Versorgungsamts Ulm
vom 29.1.1931 wegen hysterischer Anfälle
usw. unter 15 % anerkannt.
Sein Einkommen belaufe sich aus der
Handel schäft auf monatlich 40 RM. Weite
res Einkommen habe er nicht.
An Mietzins habe er monatlich 15 RM.
zu bezahlen.
Das Gesuch wird von der Gemeindebe=