Sitzung am 3. Dezember 1931.
derzeit -: 50,25 HM.
Aus der Arbeitslosenunterstützung
ist er seit 9.9.1931 ausgesteuert.
An ständigen Monatsausgaben sind an
gegeben für Schuldzins, Wasserzins,Licht
Steuern, Krankenkassenbeiträge rd.16 RM.
Die Kinder sind nicht unterhaltsfähig
3 Töchter sind verheiratet und ohne Ein:
kommen. 1 Sohn ist verh. Kellner,
1 Sohn ist led. Friseur, 1 Sohn ist led,
und z.Zt. arbeitslos.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Uebernahme der Krankenkassenbeiträge.
Beschluss :
Josef Schmid in Laupheim als Sozialrentner anzuerkennen und
dessen Krankenkassenbeiträge an die Allg.Ortskrankenkasse
Laupheim laufend zu übernehmen.
§ 13.
Frau Katharina Sellmann. Witwe in
Laupheim hat am 10.11.1931 wegen Krank
heit um öff. Unterstützung nachgesucht.
Die Antragstellerin ist am 18.11.74
geboren und seit 15.12.1915 Witwe.
Deren 2 Kinder, Tochter & Sohn, sind
verheiratet und nicht unterhaltsfähig.
Die derzeitige Monatsrente der An
tragstellerin ist eine Jnv.Rente mit
24,70 RM. und eine Witwenrente mit
9,75 RM.
Weiteres Einkommen bezw. irgend ein^