Sitzung am 3. Dezember 1831.
Vermögen hat sie nicht.
An ständigen Monatsausgaben sind
verzeichnet Mietzins -: 10,20 RM.,
Wasserzins, Lieht, Krankenkasse -: 7 RM,
Die OFB, Laupheim befürwortet eine
Unterstützung.
Beschlu ss :
1. Katharina Sellmann, Witwe in Laupheim als Sozialrentnerin anzu
erkennen und den seit November 1931 fälligen Mietzins heute
und auch künftig direkt an die Stadtkasse Laupheim zu bezahlen,
2. die Krankenkassenbeiträge zur Allg.Ortskrankenkasse Laupheim
laufend für S. zu übernehmen.
§ 14.
Frau Theresia Wal z in Laupheim . Ehe=
frau des Josef Walz, Jnv.Rentners hat
am 10.9.1931 wegen Krankheit um die
Uebernahme der Krankheitskosten gebeten.
Frau Walz ist am 13.4.1872 geboren
und bezieht eine monatliche Jnv.Rente
von -: 26 RM.
Deren Ehemann bezieht gleichfalls
Jnv.Rente und zwar z.Zt. 50,25 RM.
Sie haben in Laupheim ein Eigenheim
im Wert von 2500 RM.
Die 6 Kinder sind nicht unterhalts
fähig. 3 Töchter sind verheiratet und
ohne Einkommen; 1 Sohn ist verheiratet
und Kurzarbeiter, 2 Söhne sind ledig
und mit unbekanntem Aufenthalt abwesend
Die Krankenkassen!eistungen sind