Sitzung am 5. Dezember 1951.
seit 18.8.1931 abgelaufen.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Beschluss:
Frau Theresia Walz, Sägers Ehefrau in Laupheim als Sozialrent=
nerin anzuerkennen und die Krankheitskosten nach Ablauf der
Krankenkassen!eistungen auf den BFV. zu übernehmen.
§ 15.
RatSchreiber Volz-Laupheim als
Pfleger der Josefa Wohllaib, Witwe im
Hospital Laupheim hat am 6.11.1931 be
antragt, die seither durch die OFB.
Laupheim bezahlten Verpflegungs— etc.
Kosten für Wohllaib ab 1.10.1931 auf
den BFV. zu übernehmen, nachdem W. Soz.
Rentnerin geworden sei.
Diese Anmeldung auf Uebernahme der
Wohllaib durch den BFV. Laupheim wurde
von der OFB. Laupheim bereits durch
Schreiben vom 29.9./27.10.1931 gemacht.
Frau Wohllaib ist am 27.1.1865 ge
boren und die Witwe des am 28.9.1931
in Laupheim + Matthäus Wohllaib, Jnv.
Rentners. Frau W. ist seit 1.8.1922 auf
Rechnung der OFB. Laupheim im Hospital
Laupheim untertzebracht.
Sie erhält seit 1.10.1931 eine mo
natliche Witwenrente von 19,70 RM.
Sonstiges Einkommen oder Vermögen
hat Wohllaib nicht.