Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3. Dezember 1931. 
Die 3 Kinder sind nicht Unterhalts-- 
fähig. Die Tochter Lina ist ledig und 
mit unbekanntem Aufenthalt abwesend. 
Der Sohn Anton ist verheiratet und in 
Krisenunterstützung; der Sohn Matthäus 
ist ledig, Reichswehrsoldat und Vater 
von 1 unehelichen Kind, für das er 
monatlich 30 RM. zu bezahlen hat. 
Die OFB. Laupheim befürwortet die 
Bezahlung des Kostgelds. 
Beschluss ; 
Frau Josefa Wohllaib, Witwe in Laupheim als Sozialrentnerin 
anzuerkennen und die üblichen Verpflegungs- etc. Kosten im 
Hospital Laupheim ab 1.10.1931 gegen .Inanspruchnahme der Witwen 
rente zu übernehmen. 
- * , ."MI 
§ 16. 
Josef Wörz, Sattlermeister in Laup 
heim hat für seine Ehefrau Magdalena 
Wörz geb. Kiesle bei der BFB. am 9.11. 
1931 um die Bezahlung der Verpflegungs- 
Kosten in der Heilanstalt Schussenried 
nachgesucht. 
Die OFB. Laupheim hat schon durch 
Anmeldung vom 20.7.1931 beantragt, dass 
die auf Frau Wörz entstehenden Kosten 
aus öff. Mitteln zu bestreiten sind. 
Frau Wörz musste nach einem Zeugnis 
des Dr.med.Bullinger am 22.6.1931 in 
die Heilanstalt Schussenried wegen Ver 
folgungsideen und Erregungszuständen
	        
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