Sitzung am 3. Dezember 1931.
Die 3 Kinder sind nicht Unterhalts--
fähig. Die Tochter Lina ist ledig und
mit unbekanntem Aufenthalt abwesend.
Der Sohn Anton ist verheiratet und in
Krisenunterstützung; der Sohn Matthäus
ist ledig, Reichswehrsoldat und Vater
von 1 unehelichen Kind, für das er
monatlich 30 RM. zu bezahlen hat.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Bezahlung des Kostgelds.
Beschluss ;
Frau Josefa Wohllaib, Witwe in Laupheim als Sozialrentnerin
anzuerkennen und die üblichen Verpflegungs- etc. Kosten im
Hospital Laupheim ab 1.10.1931 gegen .Inanspruchnahme der Witwen
rente zu übernehmen.
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§ 16.
Josef Wörz, Sattlermeister in Laup
heim hat für seine Ehefrau Magdalena
Wörz geb. Kiesle bei der BFB. am 9.11.
1931 um die Bezahlung der Verpflegungs-
Kosten in der Heilanstalt Schussenried
nachgesucht.
Die OFB. Laupheim hat schon durch
Anmeldung vom 20.7.1931 beantragt, dass
die auf Frau Wörz entstehenden Kosten
aus öff. Mitteln zu bestreiten sind.
Frau Wörz musste nach einem Zeugnis
des Dr.med.Bullinger am 22.6.1931 in
die Heilanstalt Schussenried wegen Ver
folgungsideen und Erregungszuständen