Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3. Dezember 1931. 
verbracht werden. 
Der Ehemann Wörz ist ohne Einkommen 
und daher nicht zahlungsfähig. Die ein 
zige Tochter Paula, geb.3.1.1915 ist 
Lehrmädchen bei der Firma Bergmann & Co, 
und angeblich ohne Verdienst. 
Wörz hat ein Eigenheim im Wert von 
5000 RM., worauf ebensoviele Schulden 
sind. 
Frau Wörz wurde ab 1.4.1931 invali= 
diert und erhält z.Zt, eine monatliche 
Rente von -: 97,65 RM. 
Jrgend eine Krankenkasse kommt für 
die Bezahlung dieser Krankheitskosten 
nicht in Betracht. 
Die OFB. Laupheim befürwortet die 
Uebernahme der Anstaltskosten gegen Ab 
tretung der Jnv.Rente. 
| 
Beschluss : 
1. Frau Magdalena Wörz, Ehefrau des Josef Wörz, Sattlermeisters 
in Laupheim als Sozialrentnerin anzuerkennen und die ab 
22.6.1931 entstandenen Anstaltskosten in Schussenried gegen 
Abtretung der Jnv.Rente zu bezahlen, 
2. die der OFB. Laupheim eingeräumte Sicherungshypothek mit 
—: 1000 RM. auf die BFB. Laupheim ( Amtskörperschaft ) über 
tragen zu lassen. 
§ 17. 
Die laufende Unterstützungsempfänge 5 
rin Frau Monika Einsele . Witwe in 
Laupheim musste 1t. ärztl. Zeugnis des-
	        
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