Sitzung am 3. Dezember 1931.
verbracht werden.
Der Ehemann Wörz ist ohne Einkommen
und daher nicht zahlungsfähig. Die ein
zige Tochter Paula, geb.3.1.1915 ist
Lehrmädchen bei der Firma Bergmann & Co,
und angeblich ohne Verdienst.
Wörz hat ein Eigenheim im Wert von
5000 RM., worauf ebensoviele Schulden
sind.
Frau Wörz wurde ab 1.4.1931 invali=
diert und erhält z.Zt, eine monatliche
Rente von -: 97,65 RM.
Jrgend eine Krankenkasse kommt für
die Bezahlung dieser Krankheitskosten
nicht in Betracht.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Uebernahme der Anstaltskosten gegen Ab
tretung der Jnv.Rente.
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Beschluss :
1. Frau Magdalena Wörz, Ehefrau des Josef Wörz, Sattlermeisters
in Laupheim als Sozialrentnerin anzuerkennen und die ab
22.6.1931 entstandenen Anstaltskosten in Schussenried gegen
Abtretung der Jnv.Rente zu bezahlen,
2. die der OFB. Laupheim eingeräumte Sicherungshypothek mit
—: 1000 RM. auf die BFB. Laupheim ( Amtskörperschaft ) über
tragen zu lassen.
§ 17.
Die laufende Unterstützungsempfänge 5
rin Frau Monika Einsele . Witwe in
Laupheim musste 1t. ärztl. Zeugnis des-