Sitzung am 3. Dezember 1931.
Dr.med.Gröschel am 24.8.1931 wegen
Gicht, Herzschwäche, Hinfälligkeit in
das Bez.Krankenhaus Laupheim aufgenom=
men werden, wo sie sich heute noch be=
findet.
Jhr Zustand ist so, dass sie dauernd
pflegebedürftig bleibt.
Jhr derz. Einkommen besteht aus:
a; Jnv.Rente mit monatlich 11,95 HM,
b; Witwenrente ” 27,75 "
Die 2 Kinder sind nicht unterhalts=
fähig.
Beschluss :
1. Die seit 24.8.1931 im Bez.Krankenhaus Laupheim entstandenen
Krankheitskosten zu bezahlen,
■
2. die Rentnerin bis auf Weiteres im Krankenhaus als Hospitantii
ab 1.12.1931 zu dem üblichen Kostgeldsatz zu belassen,
3. der Rentnerin und der Krankenhausverwaltung hievon Kenntnis
zu geben und die Rentenbezüge in Anspruch zu nehmen.
§ 18.
Der laufende Unterstützungsempfänger
Melchior Haaga . Jnv.Rentner in Laupheim
hat bei der BEB. am 3.10.1931 durch
seine Tochter Johanna darum nachgesucht
ihm den monatlichen Mietzins mit 25 RM.
zu bezahlen, nachdem er auf 1.10.1931
aus seiner bisherigen Pflegestelle
Schuler-Laupheim ausgetreten ist.
Haaga bezieht z.Zt. monatlich im
gemeinsamen Haushalt mit der ledigen —