Sitzung an 3. Dezember 1931.
hat am 26.11.1931 bei der BFB. beantrag!
dass dessen Mietzins in Höhe von z.Zt.
22 RM. monatlich bezahlt werde.
Der Antragsteller gibt an, dass er
seit 1.11.1930 bei V/agnermei st er Beck
in einer 3 Zimmerwohnung wohne.
Er selbst sei erwerbsunfähig und
seine Ehefrau, die Gelegenheitsarbeiten.
verrichte, habe nur geringen Verdienst,
sie stehe auch im 55. Lebensjahr.
Eine Unterstützung von dritter Seite
komme nicht in Frage.
Seine Jnv.Rente ist z.Zt. monatlich
37,25 RM.
Die Monatsbeihilfe durch die BFB. be
trägt derzeit 10 RM.
Die BFB. befürwortet die Uebe mahne
der Miete, dagegen die Einstellung der
Monatsbeihilfe mit 10 RM.
Die OFB. Laupheim tritt diesem Vor--
schlag bei.
B e s c h 1 us s :
Die bisher an August Welser-Laupheim laufend gewährte Untern
Stützung mit 10 RM. einzustellen und hiefür den gesetzlich
zulässigen Mietzins zu übernehmen und direkt an den Hausbe=
sitzer Ludwig Beck, Wagnermeister in Laupheim auszubezahlen.
§ 21.
Frl. Josefine Reiter, Nähterin in
Laupheim, Tochter des + Georg Reite r,
Soz.Rentners hat am 6.10.1931 bei der