Sitzun g am 3. Dezember 1931.
BFB. um die Uebe mahne der auf ihren
Vater entstandenen Krankheits- und Be=
erdigungskosten gebeten.
Ein Teil dieser Krankheitskosten ist
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bereits durch Beschluss vom 14.8.1931
§ 15 übernommen worden.
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Wir nehmen hiewegen auf die Ausfüh
rungen obigen Protokolls Bezug.
Georg Reiter ist am 30.9.1931 gestor
ben, bevor er seine eingegangene Ver
pflichtung einlösen konnte.
Dessen Tochter Josefine ist nicht in
der Lage die Kosten zu bestreiten.
Das Mädchen ist z.Zt. ohne Einkommen,
Vermögen hat sie ebenfalls nicht.
An ständigen Monatsausgaben hat sie
Miete für eine 4 Zimmerwohnung 35 HM. ?
für Wasserzins, Licht, Lebensversiche
rung etc. rd. 8 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag der Frl. Reiter.
B e s c h 1 u s s :
Die Krankheits- sowie auch Beerdigungskosten für den + Georg
Reiter, Soz.Rentner in Laupheim auf den BFV. zu übernehmen.
§ 22.
Frau Theresia Göttle, Ehefrau des
Anton Göttle . Jnv.Rentners in Laupheim
hat am 6.10.1931 bei der BFB. um öff.
Unterstützung nachgesucht.
Frau Göttle betont insbesondere