Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3 . Dezember 1931. 
dass ihr Ehemann dringend einen Sonn= 
tags und Werktagsanzug benötige. 
Der Ehemann Göttle ist am 24.8.1879 , 
geboren und verheiratet mit Theresia 
geb. Jörg, geb. 7.11.1884. Der Ehemann 
Göttle ist geisteskrank. 
Die 7 Kinder sind nicht Unterhalts-- 
fähig. 2 Söhne sind arbeitslos, 1 Sohn ' 
ist Missionsbruder und ohne Einkommen, 
2 Söhne sind im Lehrverhältnis, 1 Mäd 
chen ist schulpflichtig und das Kind 
Bernhard ist 4 Jahre alt. 
Göttle bezieht derzeit eine monat 
liche Jnv.Rente einschl. Kinderzuschlag 
mit 70,35 RM. 
Antragsteller hat ein Eigenheim im 
Wert von 6000 RM., worauf ebensoviele 
Schulden sind. 
An ständigen Monatsausgaben sind 
angegeben für Schuldzinse, Steuern, 
Licht, Wasserzins rd. 23 RM., abgesehen 
von der monatlichen Schuldentilgung in 
Höhe von 35 RM. 
Die OFB. Laupheim befürwortet eine 
monatliche Beihilfe von 10 RM. und 
in der heutigen Sitzung der anwesende 
Vertreter der OFB. Laupheim einen ein 
maligen Beitrag zur Kleiderbeschaffung. 
B e s c h 1 u s s : 
1. Anton Göttle, Jnv.Rentner in Laupheim als Sozialrentner anzu 
erkennen un ihm zur Kleiderbeschaffung einen einmaligen Beitrag
	        
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