Sitzung am 3 . Dezember 1931.
dass ihr Ehemann dringend einen Sonn=
tags und Werktagsanzug benötige.
Der Ehemann Göttle ist am 24.8.1879 ,
geboren und verheiratet mit Theresia
geb. Jörg, geb. 7.11.1884. Der Ehemann
Göttle ist geisteskrank.
Die 7 Kinder sind nicht Unterhalts--
fähig. 2 Söhne sind arbeitslos, 1 Sohn '
ist Missionsbruder und ohne Einkommen,
2 Söhne sind im Lehrverhältnis, 1 Mäd
chen ist schulpflichtig und das Kind
Bernhard ist 4 Jahre alt.
Göttle bezieht derzeit eine monat
liche Jnv.Rente einschl. Kinderzuschlag
mit 70,35 RM.
Antragsteller hat ein Eigenheim im
Wert von 6000 RM., worauf ebensoviele
Schulden sind.
An ständigen Monatsausgaben sind
angegeben für Schuldzinse, Steuern,
Licht, Wasserzins rd. 23 RM., abgesehen
von der monatlichen Schuldentilgung in
Höhe von 35 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine
monatliche Beihilfe von 10 RM. und
in der heutigen Sitzung der anwesende
Vertreter der OFB. Laupheim einen ein
maligen Beitrag zur Kleiderbeschaffung.
B e s c h 1 u s s :
1. Anton Göttle, Jnv.Rentner in Laupheim als Sozialrentner anzu
erkennen un ihm zur Kleiderbeschaffung einen einmaligen Beitrag