Sitzung am 3. Dezember 1931.
von 100 RM. auszuwerfen,
2. eine laufende Monatsbeihilfe von -: 10 RM. ab Oktober 1931
zu gewähren und an dessen Ehefrau Theresia anzuweisen.
§ 23.
Die in der Pflegeanstalt Liebenau
untergebrachte Cäcilie Schick , «Invaliden
Rentnerin aus Achstetten wurde auf deren
Wunsch am 30.9.1931 aus der Anstalt
nach Hause entlassen.
Frl. Schick wurde am 2.10.1931 bei
der BFB. vorstellig und hat darum gebe
ten , dass ihrem Wunsche stattgegeben
wird und dass ihr zugleich eine laufen
de Monatsbeihilfe von -: 10 RM. gewährt
wird, nachdem ihre Mutter selbst in
dürftigen Verhältnissen lebe.
Der Anstaltsarzt von Liebenau führt
in einem Schreiben vom 21.9.1931 aus,
dass Schick wiederholt um Entlassung
nachgesucht habe. Die Krankheit der Sehr
sei Hysterie und habe sich wesentlich
gebessert, die nervösen Erscheinungen
seien zurückgegangen. Frl. Schick könne
nicht als erwerbsfähig bezeichnet werden
Wenn ihr zu Hause nicht viel zugemutet
werde, könne sie nach Hause entlassen
werden, sofern sie überhaupt dort blei
ben könne. Voraussetzung für anhaltende
Besserung sei, dass zu Hause ordentliche
Verhältnisse hersehen, damit nicht eines