Sitzung am 3.
Dezember 1931.
Tages ein kranker Nachwuchs eintritt.
Das Mädchen kann bei ihrer Mutter
sein, wo ihr ein eigenes Zimmer zur
Verfügung gestellt ist.
Jm gemeinsamen Haushalt sind noch
2 Brüder und eine Schwägerin, die alle
3 einem Verdienst nachgehen.
Die derz. Jnv.Rente der Antragstelle
rin ist monatlich -: 25,75 RM.
Die OFB. Achstetten befürwortet das
Gesuch der Schick und empfiehlt eine
Monatsbeihilfe von -: 10 RM.
Beschluss;
1. Der vorläufigen Entlassung von Cäcilie Schick, Jnv.Rentner!r
in Achstetten aus der Pflegeanstalt Liebenau nach Hause zu
i
ihrer Mutter Walburga Schick, Witwe zuzustimmen,
2. deren Jnv.Rente ab Oktober 1931 freizugeben und ihr nebenbei
noch eine laufende Monatsbeihilfe von -: 10 RM. zu gewähren.
§ 24.
c
Die OFB. Bühl hat mit Schreiben vom -
17.11.1931 darum nachgesucht, dass der
ledige Wendelin Mayer, Jnv.Rentner aus
Bühl, z.Zt. im Bez.Krankenhaus Laupheim.
im Krankenhaus als Hospitant belassen
bezw. eingewiesen werde.
Dieses Gesuch hat Mayer selbst
durch Antrag am 28.11.1931 erneuert,
mit dem Bemerken, dass er ledig, allein
stehend und ohne Angehörige sei, die
für ihn sorgen. —