Sitzung am 3. Dezember 1931.
Schwester Philomina versuchsweise im
Haus auf genommen gegen .Inanspruchnahme
der Jnv.Rente. Sollte sich jedoch die
Martina nicht ordentlich aufführen,
dann wäre Ph. genötigt, die Einweisung
in eine Landesfürsorgeanstalt zu bean
tragen. Eine öff. Unterstützung wird
vorläufig nicht mehr gewünscht. ”
Die OFB. Burgrieden, welche Kenntnis
erhielt, ist mit dieser Vereinbarung
einverstanden.
Beschluss:
Die Jnv.Rentnerin Martina Rohmer-Burgrieden mit sofortiger
Wirkuhg aus der Sozialrentnerfürsorge zu entlassen und gegen
die getroffene Vereinbarung zwischen der BFB. Laupheim und
den Geschwister Rohmer eine Einwendung nicht zu machen.
§ 28.
Dr.med. Guter-Dietanheim hat mit
Schreiben vom 9.10.1931 und die Bez.
Krankenhausverwaltung Laupheim am 19.10
1931 die Bezahlung der Krankheits- und
Beerdigungskosten für den am 17.10.1931
im Krankenhaus Laupheim
+ Ernst Veiler . Jnv.Rentner
aus Dietenheim
beantragt.
Weller ist am 9.10.1931 erkrankt &
musste am 15.10.1931 in das Bez,Kranken
haus Laupheim überführt werden.
Weller hatte zuletzt eine monatliche